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Der Unternehmensbereich Strom gliedert sich in die Sparten "Produkte Strom" und "Netze Strom". Die Inhalte der ersten Sparte finden sie auf dieser Seite. Für die Sparte "Netze Strom" wählen Sie bitte den Punkt Netze im Produkte-Menü.
Beachten Sie insbesondere unsere Sonderverträge. Ein Vergleich lohnt sich immer.
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Aktueller Hinweis!
- E-Mail-Adresse zum elektronischen Datenaustausch gemäß GPKE für alle EDIFACT Formate zur Kündigung von Stromlieferverträgen:
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Das Entgelt für die Bereitstellung und Lieferung der gemessenen elektrischen Energie wird bis zur Veröffentlichung einer neuen Preisregelung für Ersatzversorgung / Aushilfsenergie gemäß nachstehenden Ziffern 1 bis 6 ermittelt. Das Entgelt für die Netznutzung ist nicht in den nachfolgenden Preisen enthalten.
- 1. Leistungspreis
- Der Monatsleistungspreis für jedes kW der Monatshöchstleistung beträgt 6,50 €. Er wird für die höchste im Abrechnungsjahr aufgetretene Monatshöchstleistung, mindestens jedoch für 30 kW berechnet. Als Monatshöchstleistung gilt der höchste innerhalb eines Monats in Anspruch genommene viertelstündige Mittelwert der Wirkleistung. Er wird auf eine Dezimale gerundet.
- 2. Arbeitspreise
- Die Arbeitspreise für die bezogene elektrische Arbeit beträgt 9,27 Cent/kWh,
- 3. Mehraufwendungen entsprechend EEG
- Das Entgelt gemäß Ziffer 2. erhöht sich um die jeweilige aktuelle EEG-Umlage aus dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG).
- 4. Stromsteuer
- Das Entgelt gemäß Ziffer 2. erhöht sich um die jeweilige Stromsteuer auf Grund des Stromsteuergesetzes. Die Stromsteuer wird von der SE an das zuständige Hauptzollamt abgeführt.
- 5. Umsatzsteuer
- Zu dem Entgelt gemäß den Ziffern 1. bis 4. wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet.
- 6. Abrechnung
- Die Lieferung elektrischer Energie wird monatlich vorläufig und am Ende des Abrechnungsjahres endgültig in Rechnung gestellt. In der Jahresrechnung werden während des Abrechnungsjahres erfolgte Preisanpassungen beim Leistungsentgelt zeitanteilig und beim Arbeitspreis mengenanteilig berücksichtigt.
Diese Preisregel tritt am 01.12.2009 in Kraft.