Balkonkraftwerke

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Wenn Sie sich für die Installation eines Balkonkraftwerks interessieren, stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob eine Anmeldung erforderlich ist. Hier finden Sie alle relevanten Informationen dazu:

Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ein Balkonkraftwerk, das es Ihnen ermöglicht, Ihren eigenen Strom zu erzeugen und in das Haushaltsstromnetz einzuspeisen, muss in jedem Fall angemeldet werden. Dies gilt unabhängig von der Größe der Anlage. Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine Bagatellgrenze. Für kleinere Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung von bis zu 600 Watt gibt es jedoch ein stark vereinfachtes Anmeldeverfahren. Es handelt sich dabei lediglich um eine Formalität, der Sie als Anlagenbetreiber nachkommen müssen. Für Kleinanlagen bis 600 Watt Leistung ist keine separate Genehmigung erforderlich.

So melden Sie ein Balkonkraftwerk an

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk besitzen, ist es wichtig zu wissen, dass eine Anmeldung erforderlich ist. Diese Anmeldung erfolgt bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) und ist kostenfrei.

Um Ihr Balkonkraftwerk anzumelden, muss das Online-Formular der Bundesnetzagentur genutzt werden. Es ist ratsam, diese Anmeldung innerhalb eines Monats nach dem Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage vorzunehmen.

Um direkt zum Marktstammdatenregister zu gelangen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: