Balkonkraftwerke

Willkommen bei den Stadtwerken Eilenburg!

Wenn Sie sich für die Installation eines Balkonkraftwerks interessieren, stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob eine Anmeldung erforderlich ist. Hier finden Sie alle relevanten Informationen dazu:

Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ein Balkonkraftwerk, mit dem Sie eigenen Strom erzeugen und in Ihr Haushaltsnetz einspeisen, muss in Deutschland grundsätzlich registriert werden. Dies gilt unabhängig von der Größe der Anlage.

Für Anlagen mit einer Wechselrichterleistung bis 800 W gilt jedoch ein deutlich vereinfachtes Verfahren. Die Registrierung erfolgt verpflichtend im Marktstammdatenregister und ist in der Regel schnell erledigt.

Eine gesonderte Genehmigung ist für solche Kleinanlagen nicht erforderlich, sofern die technischen Vorgaben eingehalten werden.

So melden Sie ein Balkonkraftwerk an

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk besitzen, ist es wichtig zu wissen, dass eine Anmeldung erforderlich ist. Diese Anmeldung erfolgt bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) und ist kostenfrei.

Um Ihr Balkonkraftwerk anzumelden, muss das Online-Formular der Bundesnetzagentur genutzt werden. Es ist ratsam, diese Anmeldung innerhalb eines Monats nach dem Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage vorzunehmen.

Um direkt zum Marktstammdatenregister zu gelangen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: