Grundversorger

Feststellung des Grundversorgers

Gemäß § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, den Grundversorger festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Die Feststellung ergab, dass im Netzgebiet von Eilenburg die Stadtwerke Eilenburg GmbH das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Gashaushaltskunden ist.