Informationen zur Soforthilfe bzw. zum Entlastungspaket Gas finden Sie hier

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Haushalte und kleinere Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh/Jahr

Um die Haushalte und vor allem kleiner Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.

Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende. Der tatsächliche Entlastungsbetrag wird meist niedriger sein als der Abschlag. Er entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis zuzüglich des anteiligen Grundpreises für einen Monat.

Die Stadtwerke Eilenburg erheben 11 Abschläge pro Jahr: immer zum 15. des laufenden Monats. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag am 15. Dezember nicht von Ihrem Konto eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, bei einem Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlung für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen mit einer stündlichen Leistungsmessung über 1.500.00 kWh pro Jahr.

Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen entlastet. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November bis einschließlich Oktober 2022.

Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen. Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe, die sogenannte Gaspreisbremse, die Gaspreise weiter dämpfen. Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkei- ten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur zu achten. Auch spart jedes Grad weniger heizen sechs Prozent weniger Energie und Geld.

Ihre Stadtwerke Eilenburg

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